Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Parkett Expert Karlsruhe – Inhaber: Sascha Jones · Dürerstraße 3a, 76149 Karlsruhe · Tel./WhatsApp: 0152 0723 7339 · info@parkett-expert.com · www.parkett-expert.com
1. Geltungsbereich & Leistungsgegenstand
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Parkett Expert Karlsruhe, Sascha Jones (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
Umfassender Leistungskatalog: Das Portfolio umfasst die gesamte Boden- und Treppentechnik. Dazu gehören insbesondere:
- Untergrundvorbereitung: Altbeläge entfernen und fachgerecht entsorgen; Estrichbearbeitung (Schleifen, Säubern, Fräsen, Grundieren, Spachteln, Nivellieren, Rissverharzung, Höhenunterschiede ausgleichen).
- Verlegung & Montage: Fachgerechte Verlegung von Bodenbelägen aller Art (außer Fliesen); Montage von Sockelleisten sowie End- und Übergangsprofilen.
- Oberflächenbearbeitung & Pflege: Schleifen von Neu- und Altbelägen; Oberflächenbehandlungen (Ölen, Lackieren etc.); Treppensanierung, Reparaturarbeiten und Einpflege.
2. Kostenpflichtige Angebotserstellung & Vor-Ort-Termine
- Die Erstellung eines detaillierten Angebots inklusive Anfahrt, persönlicher Beratung vor Ort und fachgerechtem Aufmaß wird mit einer Pauschale in Höhe von 150,00 € (zzgl. MwSt.) berechnet.
- Diese Gebühr wird ausdrücklich fällig, wenn nach der Übermittlung des Angebots keine Auftragserteilung erfolgt oder der Auftraggeber keine Rückmeldung (weder Zusage noch Absage) innerhalb der Bindungsfrist gibt.
- Verrechnungs-Bonus: Im Falle einer Auftragserteilung wird diese Pauschale in voller Höhe mit der Endabrechnung des Projekts verrechnet.
3. Prüfung der Verlegereife (CM-Messung)
- Zur Sicherung der Qualität führt der Auftragnehmer bei Neubauten oder sanierten Estrichen eine fachgerechte Prüfung der Tragfähigkeit sowie eine CM-Feuchtigkeitsmessung durch.
- Für die Durchführung der CM-Messung inkl. Protokollerstellung wird eine Pauschale in Höhe von 150,00 € (zzgl. MwSt.) berechnet.
4. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 4 Wochen verbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder Unterzeichnung des Angebots zustande.
5. Vergütung, Zahlungsbedingungen & Mehrkosten
- Der reguläre Stundensatz beträgt 73,00 € (zzgl. MwSt.), sofern keine abweichenden Pauschalpreise vereinbart wurden. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Unvorhersehbare Mehrkosten: Sollten sich während der Ausführung Arbeiten als notwendig erweisen, die vorab nicht erkennbar waren (z. B. versteckte Schäden im Untergrund unter Altbelägen, chemische Rückstände, notwendige Zusatzspachtelungen), ist der Auftragnehmer berechtigt, diese nachträglich in Rechnung zu stellen.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abschlagszahlungen für Material oder Teilleistungen können verlangt werden (§ 632a BGB).
- Die Entsorgungspreise beziehen sich auf unbelastete Bauabfälle. Bei Fund von Gefahrstoffen (z. B. PAK-haltige Kleber, Asbest) werden die Mehrkosten für Spezialentsorgung gesondert berechnet.
6. Mitwirkungspflichten & Bauverzögerungen
- Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle zum Termin zugänglich und verlegefertig ist (geräumt, besenrein, beheizt).
- Verzögerungskosten: Ist die Baustelle nicht vorbereitet und entstehen dadurch Standzeiten oder Ausfalltage, werden die hieraus resultierenden Kosten (Lohnkosten/Ausfallgeld) dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Haftungsausschluss: Für Verzögerungen bei der Fertigstellung, die durch mangelnde Vorbereitung des Kunden oder bauseitige Verzögerungen Dritter entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
7. Materialstellung & Untergrund
- Stellt der Auftraggeber das Material selbst, ist jegliche Gewährleistung für Materialfehler (Passgenauigkeit, Farbfehler, Oberflächenmängel) ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nur für die reine Verlegeleistung.
- Der Auftraggeber garantiert die Belegreife des Estrichs. Für später eintretende Feuchtigkeitsschäden durch mangelnde Bauwerksabdichtung wird nicht gehaftet.
8. Baubedingte Beeinträchtigungen & Haftungsausschluss
- Schleifen von Fertigparkett: Beim Schleifen von altem Fertigparkett kann durch die Versiegelung Spannung entstehen. Für ein eventuelles Ablösen der Nutzschicht vom Trägermaterial (Delaminierung) aufgrund altersbedingter Schwäche der Verleimung wird keine Haftung übernommen.
- Staub: Trotz moderner Absaugung ist eine feine Staubentwicklung technisch nicht vollständig vermeidbar und stellt keinen Mangel dar.
- Wandbereich: Geringfügiger Abrieb oder Kontaktspuren an Wänden/Tapeten im bodennahen Bereich durch Maschinen sind als handwerksübliche Begleiterscheinung hinzunehmen. Eine Haftung für Malerarbeiten ist ausgeschlossen.
- Naturprodukt Holz: Holz arbeitet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ein gesundes Raumklima (ca. 20 °C / 50–60 % rel. Luftfeuchte) zu sorgen. Für Fugenbildung durch extreme Klimaschwankungen wird keine Haftung übernommen.
9. Abnahme & Eigentumsvorbehalt
- Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung. Die Nutzung der Fläche gilt als Abnahme.
- Fiktive Abnahme: Erfolgt innerhalb von 6 Werktagen nach Fertigstellung und Mitteilung durch den Auftragnehmer keine förmliche Abnahme oder berechtigte Mängelrüge durch den Auftraggeber, gilt die Leistung als abgenommen.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Karlsruhe.